1. Förderung der Entwicklung von jüngeren Kindern in der Schulanfangsphase und in den nächsten Klassenstufen im Hinblick auf eine Herabsetzung des Einschulungsalters;
2. Steigerung der Qualität der Bildung in den weiterführenden (postgymnasialen) Schulen im Bereich der im Kerncurriculum festgelegten Fertigkeiten, insbesondere im Unterrichtsfach Mathematik;
3. Gewaltprävention im Schulalltag;
4. Inklusion behinderter Schüler in Schulen;